Brandschutzhelfer in Betrieben

In jedem Unternehmen muss ein Brandschutzhelfer vorhanden sein. Die Anzahl derer, die als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen, richtet sich nach der Betriebsgröße.

 

Grundlage dazu ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Maßnahmen gegen Brände – Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“

 

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
 


Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) fordert von jedem gewerblichen Unternehmen - gleich welcher Größe - die Ausbildung von Brandschutzhelfern in "ausreichender" Zahl.

 

Vom Einmann Unternehmen bis zum DAX-30-Unternehmen sind alle gewerblich tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichenden Zahl“ zu bestellen und ausbilden zu lassen. "Ausreichend" im Falle des Einmann Unternehmens ist der Betreiber in Personalunion und bei einem DAX-30-Unternehmen eine der Unternehmensgröße und der Gefährdung entsprechende Anzahl. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 u. DGUV Information 205-023), die den Brandschutz in Betrieben regeln.

Kleine und mittlere Unternehmen müssen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Das gilt unter Berücksichtigung des Schichtbetriebs und nicht nur für die Lagerhalle, sondern auch für die Büros in der Verwaltung. Liegt eine generell erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich sogar die Anzahl der geforderten Helfer. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Beispiel:

Befinden sich regelmäßig fünf Mitarbeiter im Betrieb, benötigt die Firma einen Brandschutzhelfer. Bei einem 500-Personen-Unternehmen sind es in der Regel 25 Brandschutzhelfer. Und bei einem Kaufhaus mit 500 Beschäftigten und regelmäßig etwa 1.000 Kunden im Geschäft ergeben sich für zusammen 1.500 Menschen dem Rechenschlüssel zufolge 75 Brandschutzhelfer. 

Die Kenntnisse sollten nach drei bis fünf Jahren aufgefrischt werden.

Informationen darüber bekommen Sie bei uns oder Ihrem DHV Ansprechpartner.

Infoblatt Brandschutzhelfer
Infoblatt Brandschutzhelfer.pdf
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