Grundlage hierzu sind: DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und das Arbeitsschutzgesetz §10
Es müssen je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl an Brandschutzhelfern vorhanden sein.
Der Inhaber zählt mit, also bereits ab einem versicherungspflichtigen Angestellten, muss ein Ersthelfer im Betrieb sein.
Bei Verstoß gegen diese Vorschrift können Bußgelder verhängt werden. Im schlimmsten Fall, wenn etwas passiert, kann es zu Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Unternehmer kommen. Auch versicherungstechnisch kann ein Verstoß zu Problemen führen.
Die Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung. Genaues erfährt man über seine Berufsgenossenschaft.