Jedes Mitglied erhält auf Wunsch eine Notfallkarte. Diese ist kostenfrei in der Mitgliedschaft enthalten.
Der Sinn der Karte ist folgender:
Stellen Sie sich einen Unfall vor, bei dem jemand verletzt wird und ohne Bewusstsein ist. Wenn nun der Notarzt oder das Krankenhaus so eine Karte findet, dann kann die darauf stehende Notrufnummer angerufen werden und der Arzt bekommt wichtige Daten, die dort hinterlegt sind, wie z.B. Blutgruppe, Allergien, Unverträglichkeiten, behandelnde Ärzte, Angehörige und vieles mehr. Auch können Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und andere Dokumente dort hinterlegt werden. In einem Notfall können diese dann direkt an das Krankenhaus gesendet werden.
Wie wird die Karte eingerichtet?
Das Mitglied bekommt ein Formular, in dem die persönlichen Daten eintragen werden können. Dieses Formular wird dann an den DHV gesendet, auch Kopien der Vorsorgedokumente können zur Hinterlegung mitgesendet werden.
Der Ablauf bei einem Notfall
Ruft ein Notarzt die Notrufnummer an, dann bekommt er die medizinischen Daten genannt. Er muss dann das Krankenhaus nennen, in das der Karteninhaber gebracht wird. Der DHV ruft dann die hinterlegten Angehörigen an und informiert diese über das Ereignis. Dann wird Kontakt mit dem Krankenhaus aufgenommen und die notwendigen Daten übermittelt.
Mitglieder können gegen Gebühr, weitere Notfallkarten für Familienmitglieder erwerben.
Die jährliche Gebühr je Notfallkarte beträgt für Familienmitglieder des Mitglieds : 30€ + MwSt.
Die Erweiterung der Notfallkarte ist das DHV Notfallsystem
Hier wird für das Mitglied ein Notfallordner erstellt. Dieser wird sowohl für das Mtglied in materieller Form erstellt, als auch in digitaler Form.
Das System beruht daruf, das bei einem Notfall auch Hilfe in vielen Bereichen notwendig ist. Ob Anwälte, Versicherungsexperten, Gutachter und andere notwendig sind - es ist an alles gedacht. Hier werden Dienstleistungen zusätzlich zu den Leistungen der Notfallkarte erbracht.
Über die Kosten diese Systems und die Einrichtung informiert Sie gerne Ihr DHV Beauftragter.