Optimierung der bestehenden privaten Krankenversicherung

Wer privat krankenversichert ist, der hat in den letzten Jahren teiweise massive Beitragssteigerungen hinnehmen müssen.

Was sich als vermeintlich günstige und bessere Krankenversicherung beim Abschluss angehört hat, entwickelt sich nun zu einer teuren Angelegenheit.

 

Dieser Umstand ruft Firmen auf den Plan, die daraus ein Geschäft gemacht haben. Man bietet an, gegen Honorar den Tarif zu wechseln in einen günstigeren. Oft wird auch damit geworben, das die Leistungen sich nicht verschlechtern würden. Und ein Honorar fällt nur an, wenn man eine Ersparnis herausholt.

Einige Formen versuchen, Sie zum Wechsel der Gesellschaft und einem Neuabschluß der Krankenversicherung zu bewegen. ACHTUNG! Sie verlieren dabei oft viel Geld, da nicht alle Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Ein Wechsel ist nur in den seltensten Fällen notwendig oder lohnenswert, besonders wenn die bestehende Versicherung schon lange läuft.

 

Grundlage dazu ist der §204 VVG, Hiernach darf jeder privat Krankenversicherte seine Tarife innerhalb der Versicherungsgesellschaft wechseln. Hört sich gut an, hat aber auch Tücken.

 

Wenn man seinen Tarif wechselt, dann kann eine erneute Gesundheitsprüfung anfallen, wenn mehr Leistungen als vorher vorhanden sind. Dazu reicht bereits ein Punkt aus, wie z.B. eine geringere Selbstbeteiligung. Sollten nun Krankheiten vorhanden sein, kann es durchaus zu Risikozuschlägen kommen.

Beim Wechsel in einen neuen Unisex Tarif, kann man später nicht mehr in die alten Bisex-Tarife zurückwechseln. Da es füher mehr Tarife bei den Gesellschaften gab als heutzutage, nimmt man sich damit oft Flexibilität.

Es gibt viele Punkte, die zubeachten sind - daher kann sowas nicht jeder und es darf auch nicht jeder!

 

Der Sie betreuende Versicherungsvermittler, der Ihre Krankenversicherung vermittelt hat und/oder betreut, der kann für Sie entsprechende Angebote beim Versicherer einholen. Seriöse Versicherungsmakler machen so etwas ohne Gebühren. Schließlich bekommen diese vom Versicherer eine Bestandspflegeprovision, die für die Kosten der Betreuung des Vertrages vorgesehen ist. Auch Ihr Versicherer wird Ihnen auf Anforderung Angebote unterbreiten.

Ansonsten darf so etwas nur ein Anwalt oder ein zugelassener Versicherungsberater. 

 

Wenn Sie sich Gedanken machen, ob Ihre private Krankenversicherung gut und richtig ist, ob eine Ersparnis möglich ist, ob im Alter diese bezahlbar ist oder ob man etwas verändern sollte, dann können Sie sich auch gerne an uns wenden. Wir haben die zugelassenen Fachleute dafür, Versicherungsberater, Anwälte, Versicherungsmakler die von uns geprüft und akkreditiert sind und dieses Thema beherrschen.