Grundlage
Der BGH hat ein Grundsatzurteil am 07.Mai 2014, Az. IV ZR 76/11 gefällt, das gemäß der vorangegangenen EUGH-Entscheidung den Grundstein für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen legt.
Es geht darum, dass viele Widerrufsbelehrungen in Versicherungsverträgen nicht korrekt sind und dem Versicherungsnehmer daher ein Rücktrittsrecht zusteht.
Dieses Urteil nutzen nun einige Firmen aus, um Menschen dazu zu bringen, Ihre bestehenden Lebensversicherungen zu widerrufen. Das Argument dabei ist die Aussicht auf eine höhere Rückerstattung.
Abgesehen davon, dass nicht alle Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, ist es oft sehr zweifelhaft, was hier von vielen Firmen angeboten wird.
Denn man bekommt max. seine eingezahlten Beiträge zurück plus einer Entschädigung. Um diese aber geltend zu machen, ist zum einen oft der Gang zum Gericht notwendig und zum anderen muss man genau nachweisen, wie die jeweilige Versicherungsgesellschaft mit den Beiträgen gewirtschaftet hat. Sowas ist nicht ohne einen Gutachter möglich, der einige hundert Euro kosten kann.
Die Abwicklung kann und darf auch nicht jeder machen, hier sind Anwälte gefragt. Und die Rechtsschutzversicherung zahlt sowas in den meisten Fällen nicht.
Risikobeiträge darf der Versicherer behalten.
Wenn in der Versicherung Risikobeiträge enthalten waren für Todesfall, Berufsunfähigkeit, Pflege usw. dann darf der Versicherer diese abziehen. Er hat schließlich auch die vergangene Zeit dafür den Versicherungsschutz aufrecht erhalten.
Und man verliert natürlich die bisher erwirtschafteten Gewinne.
Für erstattete Zinsen fallen Steuern an - gewährte Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden
Viele machen die Rechnung auch ohne das Finanzamt. Wenn bei einer Rückabwicklung Zinsen erstattet werden, dind diese zu versteuern. Das sagen die allerwenigsten. Auch gewährte Steuervorteile, die man in den Jahren hatte, müssen zurückerstattet werden. Das kann besonders, wenn die Beiträge als Betriebsausgabe geltend gemacht wurden, richtig ins Gewicht fallen. Hier ist ein Steuerberater notwendig.
Wenn man nun mal objektiv alles zusammenfasst, stellt man folgendes fest:
1. Nicht jeder Vertrag kann überhaupt rückabgewickelt werden
2. Für eine Rückabwicklung benötigt man fachliche Unterstützung durch Anwalt, Gutachter und Steuerberater
3. Der Versicherer darf Risikobeiträge einbehalten, das kann durchaus ein hoher Betrag sein
4. Man verliert die erwirtschafteten Gewinne
5. Es können erhebliche steuerliche Nachteile anfallen
6. Bei Altverträgen mit hoher Garantieverzinsung verliert man dieses
Warum wird momentan von derart vielen Firmen und Anwälten damit geworben?
Die Antwort ist einfach: Man hat daraus ein Geschäft gemacht, um auf der einen Seite Gebühren und Beratungshonorare zu generieren und um auf der anderen Seite neue Abschlüsse zu tätigen.
Denn wenn jemand seine, als Altersversorgung gedachte Police rückabwickelt, dann muss er ja etwas neues abschließen um die entstehende Lücke zu füllen.
Also verdient man doppelt, einmal an den Gebühren und Honoraren und noch einmal an den Abschlüssen.
Wir warnen ausdrücklich davor, sich ohne Prüfung auf so etwas einzulassen. Wenden Sie sich an uns, wir haben zugelassene Kooperationspartner (Anwälte, Versicherungsberater) die so etwas prüfen dürfen und auch können. Hier wissen Sie im Voraus ob sich so etwas überhaupt lohnt, was es kostet, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und Sie bekommen auch einen objektiven Rat zu dieser Sache.